Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.